Wange

[842] Wange, 1) so v. w. Backen; 2) Seitenstück eines Gegenstandes, so einer hölzernen Treppe, eines Schornsteins, so weit er freisteht, eines Dachfensters etc.; 3) die Hölzer um den Mast, s. d. S. 953; vgl. Schale 15); 4) die das Gestell der Drehbank bildenden beiden parallelen, horizontalen, oben glatt u. gerade abgerichteten Stäbe, worauf die Docken[842] stehen; bei kleineren Drehbänken sind die W-n von Holz, bei größeren von Gußeisen; 5) bei einer Stangenkunst die beiden Flügel, welche das Schloß ausmachen, sie sind mit dem Wangeneisen beschlagen u. mit einem Loche für den Stecknägel versehen; 6) bei einem Flaschenzuge die beiden Seitentheile, zwischen welchen die Rollen befestigt sind; 7) am Hobel die schmalen Holztheile zu beiden Seiten des Keillochs; 8) so v. w. Leiste 8).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 842-843.
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