Wespen

[118] Wespen, 1) im Allgemeinen alle zu den Hautflüglern gehörigen Thiere mit Ausnahme der Bienen u. Ameisen; 2) (Vespariae), Familie der Hautflügler; Oberflügel sind in der Ruhe der Länge nach doppelt gefaltet; Körper fast glatt, mit schwarzen u. gelben Binden, die Augen ausgeschweift, Fühlhörner geknieet, am Ende dicker, Kinnbacken stark u. ungezähnt; die Weibchen u. Geschlechtslosen haben einen starken, schmerzhaft verwundenden Stachel. Die Larven sind wurmförmig, fußlos, werden in Zellen eingeschlossen u. nähren sich von thierischen u. pflanzlichen Säften. Einige Gattungen leben einsam, andere gesellig. Sie bilden nach Cuvier die Familie Diploptera u. sind wieder getheilt in die Unterabtheilungen Kolbenwespen u. 3) Eigentliche W. (Vespariae), diese haben die (bei den Männchen vierzehn-, bei den Weibchen zwölfgliederigen) Fühlhörner genähert, geknieet, in der Mitte des Gesichts, unter der Stirn starke, gezähnte, vorstehende Oberkiefer, drei- od. viertheilige Unterlippe mit größerem Mittelstück. Einige leben einzeln (Gattungen: Synagris, Eumenes, Odyneres, Discoelius u.a.), andere gesellig (Gattung: Wespe, s.d.).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 118.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika