Wirthschaft

[284] Wirthschaft, 1) die Verwaltung eigenen od. fremden Vermögens, der Inbegriff der Nahrungsgeschäfte u. dessen, was dazu gehört; nach der besondern Beziehung unterscheidet man Haus-, Land-, Feld-, Gast-, Schenk-, Forstwirthschaft; 2) die häuslichen Geschäfte, welche zu Besorgung der gewöhnlichen Lebensbedürfnisse erforderlich sind; 3) so v.w. Schenk- od. Gastgerechtigkeit; 4) der Inbegriff der zu den häuslichen Geschäften gehörigen Personen. In demselben Sinne wirthschaften, die W. betreiben, u. Wirthschafter, welcher einer W. vorsteht od. sie betreibt; Wirthschafterin (Verwalterin, Schließerin), eine auf einem Landgute angestellte Frauensperson, welche allen bei einer Landwirthschaft in Haus u. Hof, Küche u. Keller vorkommenden Geschäften vorsteht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 284.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: