Wort

[361] Wort, 1) (in der Mehrzahl Wörter, wenn sie nur in der Vereinzelung, als Theile der Sprache, hingegen Worte, wenn sie im Zusammenhang als Theile der Rede in Betracht kommen, z.B. zweisylbige Wörter, durchdachte Worte), ein Sprachlaut od. verbundene Sprachlaute zur Bezeichnung eines Begriffs. Die lautenden Theile eines W-es heißen Sylben (s.d. 2). Die Arten der Wörter s.u. Redetheile. Die Wörter an sich theilt man ein in Stamm- u. abgeleitete Wörter, bei welchen letztern durch Lautänderung des Stammvocals durch Vor- u. Nachsylben verschiedene Modificationen des Begriffes bezeichnet werden. Von Nominibus abgeleitete heißen Denominativa, von Ver- bis Verbalia. Der Urstoff eines W-es ist die Wurzel desselben, aus ihr entspringt der Stamm, d.h. der Theil des W-es, welcher nach Ablösung der Flexions- u. Compositionssylben übrigbleibt; die Grundform (Thema) ist der Stamm mit einem Bildungselement u. tritt bes. in Nominalcompositionen auf, s. Sprachlehre. 2) So v. w. Parole. 3) W. Gottes, so v.w. Heilige Schrift.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 361.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: