Geländer

[271] Geländer (railing; parapet; parapetto). Alle Straßenbrücken, sowie in ganz bestimmten Fällen auch Eisenbahnbrücken oder hohe Stützmauern erhalten G., die bei Eisenbahnen in der Regel sehr einfach gehalten sind, wogegen sie bei Straßenbrücken reicher und stärker ausgeführt werden. Nach den deutschen und österreichischen Vorschriften sind G. anzubringen bei allen Eisenbahnbrücken, deren Länge (Abstand der Rückenmauern der Widerlager) mehr als 20 m oder deren freie Mauerhöhe über 3 m beträgt; ferner bei allen Brücken, die innerhalb der Distanzsignale von Stationen, Haltestellen oder Abzweigstellen oder außerhalb dieser Signale bis zu einer der größten Zugslänge der betreffenden Bahnlinie entsprechenden Entfernung liegen; desgleichen bei allen Brücken, die von der äußersten Weichenspitze einer durch Signale nicht gedeckten Station, Betriebsausweiche oder Haltestelle mit Zugskreuzungen oder Frachtenmanipulation nicht mehr als 200 m entfernt sind; endlich bei allen Brücken, die von der Mitte einer Haltestelle ohne Zugskreuzungen nicht mehr als 200 m – bei Bahnen niederer Ordnung 100 m – entfernt liegen. Die G. sind an den Widerlagern bei Vorhandensein von Parallelflügeln auch über diese zu verlängern. Sie erhalten eine Höhe von 1∙0 bis 1∙2 m, gewöhnlich 1∙10 m über der Bedielung des Fußweges.

Auf hölzernen und eisernen Tragwerken und in der Regel auch auf steinernen Eisenbahnbrücken kommen eiserne G. zur Ausführung. Steinerne Geländer oder Brüstungsmauern erfordern eine Verbreiterung der Brücke, deren nutzbare Breite sie einschränken, erhöhen sonach die Kosten des Bauwerks. Ein eisernes G. besteht aus den Geländerstielen oder Pfosten, aus der Handleiste und aus der Geländerfüllung. Die Geländerstiele sind entweder aus Gußeisen mit Ro02152a.jpg Geländer-förmigem Querschnitte oder aus Schmiedeisen; in letzterem Falle bildet man sie aus 3–4 starkem Quadrateisen oder aus einem oder zwei Winkeleisen oder Geländer-Eisen. Man zieht jetzt die Stiele aus Walzeisen den gußeisernen Pfosten vor, weil sie gegen Bruch durch Stoß eine größere Sicherheit bieten. Die Handleiste wird bei einfachen G. entweder aus Rundeisen, aus Gasrohren, aus Flacheisen mit Holzüberdeckung oder aus Winkeleisen gebildet. In der einfachsten Ausbildung sind die Geländerpfosten, die in 1∙2 bis 2∙0 m Abstand stehen, unterhalb der Handleiste noch durch ein oder zwei Riegel aus Rundeisen, Winkel- oder Hespeneisen verbunden. Will man ein dichteres G. herstellen, so sind zwischen den Geländerpfosten Füllungen, in einfacher Art aus senkrechten und wagrecht laufenden Stäben gebildet, einzusetzen. Das Gewicht eines einfachen G. einer Eisenbahnbrücke mit gußeisernen Geländerstielen kann f.d. Meter Länge mit 25–33 kg, ein ganz leichtes schmiedeisernes G. mit 15–18 kg angesetzt werden. G. mit Stabfüllungen einfacher Art wiegen etwa 45–50 kg f.d. Meter.

Melan.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 271.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: