Hauptgesims

[521] Hauptgesims. (Baukunst)

Dieses Wort wird oft in der Bedeutung genommen, die wir dem Wort Gebälk gegeben haben1, ob es gleich in dem genauesten Sinn blos von dem obersten Theil desselben, oder dem Kranz sollte gebraucht werden. Denn ein Gesims ist allemal etwas hervorstehendes, das zur Bedekung und zur Begränzung dienet, folglich ist das Hauptgesims das Gesims des ganzen Gebäudes, zum Unterschied der kleinern Gesimse, die über einzelen Theilen desselben stehen.

Die Hauptgesimse werden auf dreyerley Art gemacht; 1. Als vollständige Gebälke, mit Unterbalken, Fries und Kranz; 2. Mit bloßem Unterbalken und Kranz, ohne Fries, welches französisch corniche architravée genennt wird, oder mit bloßem Fries und Kranz ohne Unterbalken. 3. Ohne Unterbalken und Fries mit einem bloßen Kranz. Die erste Art ist also ein würkliches Gebälk. Die zweyte Art muß nie gebraucht werden, wo Säulen oder Pilaster sind; weil da, so wol der Unterbalken, als der Fries, ganz wesentliche Theile sind.2 Aber an gemeinen Häusern, wo weder Säulen noch Pilaster sind, wird der Unterbalken natürlicher Weise, als etwas, wozu kein Grund vorhanden ist, weggelassen. In ganz gemeinen Häusern kann die dritte Art gebraucht werden; alsdenn wird das Hauptgesims blos ein Kranz, wodurch das ganze Gebäude sein oberes End bekömmt.3

1S. Gebälk.
2S. Gebälk.
3S. Ganz. End.
Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 1. Leipzig 1771, S. 521.
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