Orden, der

[609] Der Orden, des -s, plur. ut nom. sing. 1. * Die Ordnung, ohne Plural; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Nach dem Orden ihres Alters, 2 Mos. 28, 10. S. Ordentlich.

2. Ein Stand, d.i. eine Gesellschaft von Menschen einerley Art. 1) Überhaupt, wo es nur noch zuweilen und gemeiniglich im Scherze vorkommt. Der Männerorden, der Weiberorden, der Junggesellen-Orden u.s.f. der Stand oder die Gesellschaft der verheiratheten Männer, der Weiber, der Junggesellen. Siehe Ordnung. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung wird es nur von gewissen Gesellschaften, welche durch Gesetzte, Regeln oder Statuten unter einander verbunden sind, gebraucht. Der geistliche Orden, in der Römischen Kirche, ist eine Gesellschaft gottesdienstlicher Personen, welche unter gewissen Regeln zum gemeinschaftlichen Gottesdienste verbunden ist. Der Mönchs-Orden, ein solcher Orden für Mönche oder männliche Personen, zum Unterschiede von einem Nonnen- oder Frauen-Orden. Der Augustiner-Orden, Franciscaner-Orden, Bettelorden u.s.f. Vermuthlich gaben diese geistlichen Orden das Muster zu den Ritter-Orden ab, in welchen die ritterlichen Übungen mit den gottesdienstlichen verbunden wurden, und welche in den neuern Zeiten bis auf bloße Ehrenzeichen und Feyerlichkeiten ausgeartet sind. Endlich sind auch andre Gesellschaften, welche bloß das gesellschaftliche Vergnügen zur Absicht haben, und deren Glieder durch gewisse Regeln und Gesetze mit einander verbunden, und gemeiniglich durch äußere Zeichen von andern unterschieden sind, unter dem Nahmen der Orden bekannt. Dergleichen sind der Freymäurer-Orden, der Mops-Orden und so ferner.

3. Das Verhältniß, die Würde und die Verbindlichkeit einer solchen Gesellschaft. Ingleichen das Ehren- und Unterscheidungszeichen einer solchen Gesellschaft, besonders eines Ritter-Ordens. Einen Orden tragen, das Ehrenzeichen eines Ordens.

Anm. Es ist wohl gewiß, daß es, wenigstens in der zweyten Bedeutung, nach dem Lat. Ordo gebildet worden, welches schon sehr frühe von gottesdienstlichen Gesellschaften gebraucht, und mit dem Christenthume und den Mönchs-Orden selbst auch in die Deutsche Sprache eingeführet worden. In der allgemeinen Bedeutung der Ordnung ist es ein gutes altes Deutsches Wort, welches von dem Lat. Ordo nur ein Seitenverwandter ist, S. Ordentlich und Ordnung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 609.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: