Orden [2]

Orden.
Orden.

[315] [315] Orden (weltliche), äußere Auszeichnungen für militär. und bürgerliche Verdienste, entstanden aus den Ritterorden (s.d.) des Mittelalters; sie bestehen meist aus Sternen und Kreuzen. Sehr hohe O. haben nur eine Klasse; die meisten zerfallen in Großkreuze, die den O. an einem Bande von bestimmter Farbe (Ordensband) tragen, Komture oder Kommandeure 1. (Großoffiziere) und 2. Klasse, die ihn um den Hals, und Ritter 1. (Offiziere) und 2. Klasse, die ihn an einer Bandschleife auf der Brust oder im Knopfloche tragen. Als besondere Auszeichnung wird bei manchen O. statt des Bandes die goldene Ordenskette verliehen. Die Haus-O. sind nur für Mitglieder der regierenden Familie und deren Diener bestimmt. Der Landesfürst ist Ordensmeister (Großmeister) seiner O. Die Angelegenheiten der Landes-O. leitet meist die Ordenskommision, die der einzelnen O. ein Ordenskapitel oder Ordensrat. Ausländische O. dürfen nur mit Erlaubnis des Landesherrn getragen werden. Eine Übersicht der bestehenden O. nebst deren Devisen gibt die Beilage. [Hierzu Tafel: Orden]. – Vgl. Schulze (1855-78), Gritzner (1893).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 315-316.
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