Neuntödter

Neuntödter

[274] Neuntödter oder Würger heißt eine an Arten sehr zahlreiche, über die ganze Erde verbreitete Gattung sperlingsartiger kleiner Vögel mit kegelförmigem oder an den Seiten zusammengedrücktem Schnabel, der am Ende mehr oder weniger hakenförmig ist.

Die mit vorzüglich starker, hakenförmiger Schnabelspitze besitzen einen Muth, der ihnen im Streite mit weit größern Vögeln oft den Sieg verschafft. Von den in Europa vorkommenden sind in Deutschland der graue Würger oder große Neuntödter, der rothköpfige und der rothrückige Würger bekannt. Der erste hat die Größe einer Drossel, einen grauen Rücken, einen weißen Unterleib und schwarze, weißgezeichnete Flügel; er heißt auch Bergelster und Wächter, weil er die Nähe von Raubvögeln durch ein eigenthümliches Geschrei verräth, und hält sich gern in gebirgigen Gegenden und an Waldrändern auf. Der rothköpfige Würger ist kleiner, sieht am Scheitel und Nacken rothbraun, der Rücken ist schwarz, der Bauch weiß. Nur wie eine Lerche groß ist der hier abgebildete rothrückige Würger, kleiner Neuntödter, auch Dorndreher, weil er die Gewohnheit hat, in der Nähe seines gern in Dornbüschen angelegten Nestes einen Vorrath von Käfern und andern Insekten zur Nahrung für sich und seine Jungen auf Dornen zu spießen und seine Beute überhaupt erst zu verzehren, nachdem er sie angespießt hat. An Scheitel und Bürzel sieht er aschgrau; Rücken und Flügel sind schön rostbraun, die Unterseite weißlich, die Schwingen schwarz und gelb gesäumt. – Diese Vögel haben die Fähigkeit, auf der Stelle etwas von dem Gesange anderer Vögel in ihrer Nähe, ja im Zimmer wol auch das Knarren einer Thür und andere Töne nachzuahmen. Außer Insekten verzehren sie Obst und Beeren, junge Frösche, gelegentlich wol auch junge Vögel aus fremden Nestern und haben den Namen Neuntödter wegen der ihnen zugeschriebenen Gewohnheit erhalten, daß sie immer erst neun Insekten oder kleinere Vögel tödteten, bevor sie zu fressen anfingen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 274.
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