Supremat

[337] Suprĕmat heißt die höchste Kirchengewalt, die sich der Papst über alle übrigen Bischöfe und die gesammte Christenheit beigelegt hat. Obgleich anfangs der röm. Bischof mit den übrigen Bischöfen in einem ganz gleichen Ansehen stand, so wurden dennoch die Berühmtheit Roms und ein frühzeitig entstandenes Abhängigkeitsverhältniß der übrigen Bischöfe von den römischen, sowie endlich das kluge Benehmen, womit diese dasselbe zu erhalten und ihr Ansehen zu vermehren wußten, die Ursachen, daß ihnen allgemein die höchste Gewalt in der Christenheit zuerkannt wurde. Die Protestanten sprechen dem Papste das Recht, Oberhaupt der Kirche zu sein, ab, und auch in den katholischen Ländern ist dieses Ansehen nicht gleich, und der Papst übt vermöge desselben in einem Lande mehr, in dem andern aber weniger Rechte aus. – Der Supremateid besteht in der feierlichen Versicherung des Geistlichen, nach welcher er in seinem Landesherrn das wirkliche geistliche Oberhaupt seiner Kirche oder den obersten Bischof derselben erkennt. Die neue preuß. Agende legt ihn der Geistlichkeit auf. In England war er schon seit der Zeit, als sich König Heinrich VIII. vom Papste trennte, eingeführt und konnte Jedem abgefodert werdender sich in England aufhielt. Man mußte darin zugleich die Lehre als gottlos und ketzerisch verdammen, daß der Papst die Fürsten ermorden und absetzen lassen könne, und mußte versichern, daß man keine fremde geistliche oder weltliche Jurisdiction oder sonstige Autorität über England anerkenne. Nach einem Parlamentsschluß von 1791 darf derselbe Niemandem mehr abgefodert werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 337.
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