Wette [1]

[703] Wette heißt ein Vertrag zwischen zwei oder mehren Personen, welche über irgend etwas getheilter Meinung sind und sich gegenseitig die Gewährung einer Sache, z.B. einer Summe Geldes, in der Art zu leisten versprechen, daß der Gewinner, d.h. dessen Behauptung sich als die richtige bewährt, vom verlierenden Theile befriedigt wird. Ungültig und betrügerisch ist eine Wette, wenn der gewinnende Theil die Überzeugung von Dem besaß, was er behauptete und dies dem Andern verschwieg; ist Diesem jedoch erklärt worden, man wisse das Unrichtige seiner Meinung mit Bestimmtheit und hat er dennoch gewettet, so ist der Verlust seine Sache und in manchen Gesetzgebungen wird er dann als Schenkgeber betrachtet. Klagbar sind die Sätze verlorener Wetten nur, wenn sie entweder bei einem Dritten verwahrlich niedergelegt wurden oder die Wette überhaupt alle Eigenschaften eines Vertrages besitzt. Sonst kann im Allgemeinen der bezahlte Betrag einer verlorenen Wette zwar nicht zurückverlangt, jedoch auch nicht eingeklagt werden. Unerlaubt ist jede Wette, welche dem Anstand und der guten Sitte zuwiderlaufende Dinge betrifft oder die Rechte Anderer verletzt.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 703.
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