Bernoullisches Gesetz

[190] Bernoullisches Gesetz, besagt, daß die Befriedigung, die ein Güterzuwachs jemandem gewährt, umgekehrt proportional ist der Masse des Besitzes desselben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 190.
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