Salisches Gesetz

[26] Salisches Gesetz (lex Salica), das in verderbtem Latein aufgezeichnete Volksrecht der salischen Franken, aus dem 5. Jahrh., durch Chlodwig, Childebert und Chlotar theilweise modificirt und erweitert. (Neueste Ausgabe von Merkel, Berlin 1850; vgl. auch Malbergsche Glosse.) Das s. G. schließt die weibliche Erbnachfolge auf Stammgüter unbedingt aus, worauf sich die Ausschließung der weiblichen Thronfolge im fränk. und franz. Reiche gründet, die aber erst 1329 bestimmt ausgesprochen wurde. Philipp V. trug das s. G. auch auf Spanien über, wo es Ferdinand VII. 1830 zu Gunsten seiner Tochter Isabella aufhob.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 26.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: