Salisches Gesetz

[595] Salisches Gesetz (Lex Salĭca), das alte Volksrecht der salischen Franken im 5. Jahrh. in barbarischem Latein aufgezeichnet, mit eingeschobenen, stark korrumpierten und verderbten, daher schwer erkennbaren altfränk. Wörtern, den. sog. Malbergischen Glossen, eine der wichtigsten Quellen für die Kenntnis des altgerman. Rechts. Der darin aufgestellte Grundsatz, das weibliche Geschlecht von der Erbnachfolge im Stammgütern auszuschließen, ging auf das Thronfolgerecht in der fränk. und später der franz. Monarchie über, gilt im wesentlichen auch in Deutschland, aber nicht in England. In Spanien führte Philipp V. (1713) die Thronfolge nach dem S. G. ein; Ferdinand VII. hob sie 1830 auf. Ausg. von Merkel (1850), Behrend (1874), Holder (1880), Geffken (1898). – Vgl. Clement (1876).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 595.
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