Kirchenmusik

[967] Kirchenmusik bestand bis zum 15. Jahrh. nur in Kirchengesang, der sich zunächst an die religiösen Gesänge der Juden und den Wechselgesang der morgenländ. Kirche anschloß; im 4. Jahrh. ward er vom Bischof Ambrosius von Mailand geregelt, daneben die liturgische Rezitation und der Hymnus weiter gebildet. Der Wechselgesang der Gemeinde hörte infolge der Unterlegung lat. Texte bald auf; Gregor d. Gr. pflegte den Sologesang in priesterlichen Singschulen; seine Aufzeichnung kirchlicher Tonweisen bleib als Gregorianischer Choral für die ganze abendländ. Kirche maßgebend. In der Reformationszeit bildete sich das religiöse Lied mit der allgemeinen Anwendung der Orgel zum Choral- und Psalmengesang (in der reform. und engl. Kirche) der ganzen Gemeinde aus. Gleichzeitig führte die Verwendung frei erfundener kirchlicher Texte zur höchsten Vollendung des mehrstimmigen Gesangs auf Grundlage der Harmonie (Palestrinastil), und die Einführung des ganzen Orchesters als Begleitung dazu (seit 1600) erzeugte jene Kunstmusik, als deren größte Meister Bach und Händel erscheinen. Neben dieser evang. Richtung entwickelte sich eine katholische, deren Großmeister Mozart, Beethoven und Cherubini sind. – Neuere Kirchenkomponisten von Bedeutung sind Berlioz, Liszt, M. Hauptmann, E. Fr. Richter, Kiel, Alb. Becker und Herzogenberg.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 967.
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