Hammer

[354] Hammer, ist ursprünglich sowohl Handwerkszeug als Waffe, und zwar aus Flins- oder Feuerstein verfertigt. Er ist das Attribut des Gewittergottes Donar und heisst als solcher Donnerhammer, Blitzhammer und Donneraxt. Noch wird in Flüchen für »Der Donner schlage Dich« der Ausdruck gebraucht: Der Hammer schlage Dich! oder beim Hammer! potz Donnerhammer! Noch Karl Martell hatte seinen Namen vom Streithammer, Karl der Grosse kannte ihn nicht mehr. Da Donar zugleich der das Land segnende und bewahrende Gott und der Schützer der Rechtsgeschäfte war, so diente in solchen Fällen der Hammer als Symbol. Mit dem Hammer wurden bei den Skandinaviern Becher geweiht, durch ihn geschah die Brautweihe. Er war ein heiliges Gerät, durch dessen Wurf das Recht auf Grund und Boden, auf Wasser und Flüsse oder andere Befugnisse bestimmt werden konnten; wo der geworfene Hammer einfiel, war der Grenzpunkt. Im Norden berief neben dem Stock oder Pfeil der Hammer die Volksgemeinde. In Obersachsen wurde durch einen herumgetragenen Hammer Gericht angesagt. So ist der Hammer für den Teilhaber an einem Gemeindewalde Zeichen des Mitbesitzes und mit den Anfangsbuchstaben des Namens seines Eigentümers versehen. Das Recht, einen solchen Hammer zu verleihen, gebührt nur dem obersten Vorsteher der Mark. Öffentliches Aufgebot von Gegenständen geschieht unter dem Zeichen des Hammers, der durch Aufschlagen den Meistbietenden in den Besitz der Sache symbolisch einweist.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 354.
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