Fegfeuer

[676] Fegfeuer, lat. purgatorium, der Aufenthaltsort und Zustand der abgeschiedenen Seelen, welche vor ihrem Tode zwar Verzeihung ihrer Sünden erlangten, aber noch Sündenschuld abzubüßen haben. Das F., ein Mittelzustand zwischen Himmel und Hölle, ist somit kein Stand der Prüfung und Weiterentwicklung, sondern ein Zustand der Buße u. Gnade. Dogmatisch setzte die Kirche nur fest, daß es ein F. gebe und daß die darin Befindlichen durch die Fürbitten der Gläubigen unterstützt, erleichtert und erlöst werden können. Ersteres leuchtet der Vernunft so ein, daß die Lehre vom F. zu den am wenigsten angegriffenen gehört, letzteres entspricht der schönen Idee von der Gemeinschaft aller Gläubigen und Heiligen in Christo. Das F. hört am jüngsten Tage auf. Hauptstellen für das F.: Psalm 37, 1. 65, 12, II. Makk. 12, 43–46, im neuen Testam. vor allen Matth. 12, 32, dann I Kor. 3, 11–15. 15, 29. Auf die Kirchenväter gestützt, sprach sich das 4. Lateranconcil über das F. aus, das Concil von Ferrara-Florenz einigte sich auch hierin mit den Griechen, das von Trient bestätigte die alte Lehre, welche von den Reformatoren aus zwingenden Gründen ihrer Principien verworfen wurde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 676.
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