Heinrich V. [1]

[261] Heinrich V., Sohn des Vorigen, geb. 1081, Empörer gegen seinen Vater, Nachfolger desselben von 1106 bis 1125, benutzte den Rest der Kaisermacht, der von Heinrichs III. Schöpfung noch übrig war, zur Wiederherstellung derselben, scheiterte aber überall. Er nahm das Investiturrecht in Anspruch u. bemächtigte sich 1100 des Papstes Paschal II., den er zu seinem Willen zwang; aber ein Concil entriß ihm die Früchte der Gewaltthat u. 1122 mußte [261] er das Wormser Concordat eingehen (s. Calixt u. Concordat). Eben so wenig gestatteten ihm die Fürsten die Einziehung der erledigten Reichslehen und die Besetzung der Herzogthümer mit erprobten Anhängern; 1115 wurde er von den Sachsen am Welfesholze geschlagen; der Friede zu Tribur 1119 u. zu Würzburg 1122 beendigte den inneren Krieg nicht vollständig. H. V. st. 23. Mai 1125 kinderlos, der letzte Salier, die Hohenstaufen als Erben der Güter seines Hauses zurücklassend. (Gervais, Geschichte Deutschlands unter Heinrich V. u. Lothar II., Leipzig 1841–42.)

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 261-262.
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