Ritterthum

[736] Ritterthum. Ritter hieß nach dem Verfall des Heerbanns, in der Zeit des Lehenadels, ein Lehensmann, der den schuldigen Kriegsdienst zu Pferde leistete. Nach der eigenthümlichen Richtung des Mittelalters, daß die Gleichen Vereine mit bestimmten Gesetzen und Formen (Stände, Corporationen, Zünfte) bildeten, schuf sich auch der Adel, der eigentliche Kriegerstand, eine Form für sein Leben und Streben, das R. (zuerst im südl. Frankreich). Die Würde des R.s war erblich wie der Adel, mußte aber dennoch als Würde übertragen werden und galt als Eintritt in einen eigentlichen Stand. Der ritterbürtige Knabe u. Jüngling wurde zum Ritter erzogen; derselbe erlernte neben der Waffenfertigkeit auch die ritterlichen Dienstleistungen und Gebräuche sowie die höhern Pflichten: Großmuth, Reinheit von niederer Gesinnung und Handlung, den Frauendienst (s. Minne), Treue gegen den Lehenherrn, Kampf gegen die Ungläubigen. Die Aufnahme in den Ritterstand war je nach Umständen mit mehr oder weniger Förmlichkeiten verbunden; nach vorausgegangenem Fasten, Beichte und Abendmahl legte der Candidat das ritterliche Gelübde ab, erhielt darauf Sporen, Panzer u. Schwert, dann von einem Ritter, gewöhnlich einem Fürsten oder Grafen, den Ritter schlag mit flachem Schwerte kreuzweise über den Rücken; zuletzt gaben ihm Ritter Helm, Schild und Lanze, worauf er sich zu Pferde setzte und öffentlich zeigte. Sein en Höhepunkt erreichte das R. in den geistlichen Ritterorden, den Templern, Johannitern und Deutschherren, s. d.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 736.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika