Thüringen

[473] Thüringen, Landstrich des frühern Kreises Obersachsen zwischen Werra, Saale, Harz u. Thüringerwald, jetzt zu Preußen, S. Weimar u. Koburg, den schwarzburgischen Fürstenthümern gehörig, fruchtbar, wohlangebaut, mit beträchtlichem Gewerbsfleiß und Bergbau. Der Name kommt von der deutschen Völkerschaft der Thüringer (die man mit den Hermunduren in Zusammenhang bringt), welche sich im 5. Jahrh. zwischen den Sachsen und Rheinfranken ausbreiteten, aber 530 von den Franken unterworfen wurden. T. war seitdem fränk. Herzogthum, das aber schon König Pipin in Grafschaften auflöste; Markgraf Tachulf erscheint 849 wieder als Herzog von T., das bald darauf an das herzogliche Haus Sachsen fiel. Von Konrad II. erhielt Ludwig mit dem Barte, ein Verwandter des Kaisers, um 1036 einen Landstrich in T. als reichsunmittelbare Grafschaft, sein Sohn Ludwig der Springer u. sein gleichnamiger Enkel, der sich 1130 Landgraf nannte, mehrten ihren Besitz, so daß die thür. Landgrafen zu den mächtigeren deutschen Fürsten gehörten. S. Hermann I., Wartburgkrieg, Heinrich Raspe. Nach dem Thüring. Erbfolgekriege fiel 1263 das eigentliche T. an Heinrich den Erlauchten (aus dem Haus Wettin), dem Markgrafen von Meißen, der westl. Theil an Heinrich das Kind, den Stammvater des hessischen Hauses; beide waren mütterlicherseits Abkömmlinge des thür. Hauses. 1440 starb die thür. Linie aus u. T. fiel an die meißnische zurück; seit 1485, wo Ernst und Albert, die Söhne des Kurfürsten Friedrich II. des Sanftmüthigen, eine förmliche Landestheilung vornahmen, ist T. nie mehr vereinigt worden, und seine Geschichte ist mit der des albertinischen u. ernestinischen Hauses verknüpft. (Vergl. Wachlers thür. u. obersächs. Geschichte, 3 Bde., Leipz. 1826–30; Dörings thüring. Chronik, Frankfurt 1843.)

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 473.
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