U , der 21. Buchstabe unsers Alphabets , ein Vokal; als Präfix in afrik. Sprachen s.v.w. Land , z.B. Usagara , das Land Sagara. U chem. Zeichen für Uran .
U-Eisen , Formeisen , s. Walzeisen .
u.c. = urbis conditae (s. Anno ); in der Musik = una corda (s. Corda ).
u.i. = ut infra (lat.), wie unten (bemerkt).
U.j.d . = Utriusque juris doctor (s.d.).
U.L.F . , Abkürzung für Unsere(r) Liebe (n) Frau , d.h. Jungfrau Maria .
ü.M. , ü. d. M., Abkürzung für: über dem Meeresspiegel.
U.S. (U.S.A.), Abkürzung für United States (of America).
u.s. = ut supra (lat.), wie oben.
Uakari , eine Art des Kurzschwanzaffen (s.d.).
Ubaldus , Mönch , s. Hugbald .
Ubangi , Mobangi , Mittellauf des Uelle .
Ubangi-Schari-Territorium , s. Französisch-Kongo .
Ubĕda , Stadt in der span. Prov. Jaén , zwischen dem Guadalquivir und Guadalimar, (1900) 19.913 E.
Überbau , nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. (§ 912) der Fall , daß der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut hat; der Nachbar hat den Ü. zu dulden, wenn dem Eigentümer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last ...
Überbein ( Ganglion ), pralle rundliche Geschwulst mit gallertartigem Inhalt, meist am Handgelenk oder auf dem Fußrücken, entstanden durch Quetschung oder Überanstrengung, wird beseitigt durch Druck, Operation .
Überbrettl , auch Buntes Theater , durch Ernst von Wolzogen nach Art der Pariser Kabaretts 1901 in Deutschland eingeführte Bühne , auf der lyrische und kleine dramat. Dichtungen , Gesangsvorträge und Pantomimen von reizvollem und literar. Charakter , oft durch die Dichter und Komponisten selbst ...
Überchlorsäure , s. Chlor .
Überdruck , Umdruck , in der Lithographie das Verfahren, eine Gravüre -, Feder - oder Kreideplatte durch Abdruck auf eigens zubereitetem Papier mehrere Male auf einen Lithographiestein zu übertragen, um so die Form zum Druck zu gewinnen.
Überfallsrecht , das Recht , wonach Früchte , die von einem Baume oder Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, dem Eigentümer dieses Grundstücks gehören ( Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 911); Überhangsrecht , das diesem zustehende Recht , auch die Früchte von den überhängenden Zweigen zu brechen (Preuß. Landr ...
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