XI.

Trauer-Reglement

für den Königlichen Hof und die daselbst erscheinenden Personen.

Das »Neue Trauer-Reglement vom 7. Oktober 1797«1 nebst den dazu gehörigen zwei Nachträgen2,3 dient immer noch, obgleich die Bestimmungen desselben in Ansehung der Hoftrauer, so wie der Privat- und Familientrauer, durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28. November 18454 ausser Kraft gesetzt worden sind, als Unterlage für alle die Hoftrauer betreffenden Fälle. Nach der Anwendung, welche diese Bestimmungen innerhalb der letzten dreissig Jahre am Königlich Preussischen Hofe gefunden haben, ergeben sich folgende Prinzipien:


1. Bei dem Ableben des König, der Königin oder einer verwitweten Königin von Preussen bleibt der Allerhöchsten? Bestimmung vorbehalten, ob die in dem obgedachten Reglement vorgeschriebene sechswöchentliche Landestrauer auch für den Königlichen Hof eintritt, oder ob dieselbe, wie in den Jahren 1840 und 1861, auf ein Vierteljahr, oder auf welche sonstige Dauer verlängert wird.


Der Hof erscheint in folgendem Anzüge, wobei die nunmehr auch hier Platz greifenden, durch die Erlasse des Ober-Zeremonienmeisters vom 15. Februar 18555 und vom 27. Mai 18626 sowie die durch Erlass des Oberst-Kämmerers vom 31. Mai veröffentlichten Bestimmungen der Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 22. Januar 1855, vom 8. Februar 1862 und vom 1. Mai 18907 in Anwendung gebracht worden sind:
[1]

a) Bei sechswöchentlicher Trauer:


Die Herren:


Diejenigen Herren, welche Uniform tragen, nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Oberarm, in den ersten vier Wochen erscheinen sie mit, beflorten Achselstücken, Epauletten, Agraffen, Cordons, Portepees, die Kammerherren mit beflortem Schlüssel; diejenigen, welche nicht dem Militärstande angehören, tragen für die ganze Zeit der Trauer zum gestickten Rock bei grosser Gala schwarze Kniehosen, schwarze seidene Strümpfe, in den ersten vier Wochen schwarze wollene Westen, Schuhe mit schwarzen Schnallen, Degen mit schwarzer Scheide und schwarze Handschuhe, in den letzten zwei Wochen schwarze seidene Westen, Schuhe mit blanken Schnallen und Degen mit weisser Scheide und zur gestickten Uniform weisse8 Handschuhe; zur halben Gala die gold- beziehungsweise silberbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und in dem einen wie in dem anderen Falle den gold- beziehungsweise silberbordierten Hut mit weisser Feder; zur kleinen Uniform dagegen schwarze Unterkleider (beziehungsweise Kniehosen), schwarze seidene Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schleifen und Hut mit schwarzer Feder, und nehmen dazu, sowie zum Civil-Anzuge in den letzten zwei Wochen weisse resp. hellgraue Handschuhe.

Die Herren, welche nicht Uniform tragen, erscheinen während der ganzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Oberarm; diejenigen,[2] welche das vorgeschriebene Hofkleid von schwarzem Tuch anlegentragen dazu in den ersten vier Wochen anstatt der Atlas- eine schwarze wollene Weste und Schuhe mit schwarzen Schnallen, in den letzten zwei Wochen aber blanke Schnallen und schwarzseidene Westen und weisse Handschuhe; alle anderen Herren, welche im Frack erscheinen, legen schwarze Unterkleider an und nehmen dazu in den ersten vier Wochen schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe und in den letzten zwei Wochen schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.


Die Damen:


Die Damen tragen in den ersten vier Wochen schwarze wollene hohe Kleider, Handschuhe von schwarzem Leder (nicht glacé), schwarze Fächer und den Kopfputz von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht in den ersten zwei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spitze und breitem Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurückgesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kurzen, um damit das Gesicht zu bedecken; in der dritten Woche aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spitze und schmalerem Saume und nur dem langen Schleier; in der vierten Woche aus einer kleinen Flebbe mit langer Spitze. In den letzten vierzehn Tagen erscheinen die Damen in schwarzseidenen Kleidern und nehmen dazu während der ersten acht Tage den Kopfputz von glattem schwarzen seidenen Flor mit gesäumten Strichen, schwarze Handschuhe (glacé), schwarze Fächer und schwarzen Schmuck; in den letzten acht Tagen erscheinen sie mit weissem Kopfputz, weissen resp. hellgrauen Handschuhen, weissen Fächern und Perlen.
[2]

Hierdurch wird übrigens in den Bestimmungen über den für die Behörden bei Landestrauer vorgeschriebenen Anzug, abgesehen von ihrem Erscheinen bei Hofe, nichts geändert, vielmehr bleibt derselbe, wie nachrichtlich hier bemerkt wird, folgender:

Während der ersten vier Wochen tragen die Räte der Ministerien und die Präsidenten und Räte der Landes-Collegien, wie die ihnen im Range gleichstehenden Civil-Beamten, beflorte Epauletten, Agraffen und Cordons, beflortes Portepee, Flor um den linken Arm. Unterkleider von der Farbe der Uniform und schwarze Handschuhe, dagegen in den letzten zwei Wochen zur Uniform und den gleichfarbigen Beinkleidern Flor um den linken Arm und weisse resp. hellgraue Handschuhe. Bei offiziellen Veranlassungen, bei welchen die genannten Personen in Civil-Kleidung erscheinen, tragen dieselben während der ersten vier Wochen schwarze Unterkleider, schwarze wollene Westen, schwarze Handschuhe und Flor um den linken Arm, in den letzten zwei Wochen hingegen schwarze Unterkleider, schwarzseidene Westen und weisse resp. hell, graue Handschuhe.

Die Subalternen der Collegien trauern nur mit einem Flor um den linken Arm.


b) Bei dreimonatlicher Trauer:


Die Herren:


Die Herren, welche Uniform tragen, nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Oberarm, in den ersten sieben Wochen erscheinen sie mit beflorten Achselstücken, Epauletten, Agraffen, Cordons, Portepees, die Kammerherren mit beflortem Schlüssel; diejenigen, welche nicht[3] dem Militärstande angehören, tragen für die ganze Zeit der Trauer zum gestickten Rock bei grosser Gala schwarze Kniehosen, schwarze seidene Strümpfe, in den ersten sieben Wochen schwarze wollene Westen, Schuhe mit schwarzen Schnallen, Degen mit schwarzer Scheide und schwarze Handschuhe, in den letzten sechs Wochen schwarze seidene Westen, Schuhe mit blanken Schnallen und Degen mit weisser Scheide und zur gestickten Uniform weisse Handschuhe; zur halben Gala die goldbeziehungsweise silberbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und in dem einen wie in dem anderen Falle den gold- beziehungsweise silberbordierten Hut mit weisser Feder; zur kleinen Uniform dagegen schwarze Unterkleider (beziehungsweise Kniehosen), schwarze seidene Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schleifen und Hut mit schwarzer Feder, und nehmen dazu sowie zum Civilanzuge in den letzten sechs Wochen weisse resp. hellgraue Handschuhe.

Die Herren, welche nicht Uniform tragen, erscheinen während der ganzen Trauerzeit mit einem Flor um den linken Oberarm; diejenigen, welche das vorgeschriebene Hofkleid von schwarzem Tuch anlegen, tragen dazu in den ersten sieben Wochen anstatt der Atlas- eine schwarze wollene Weste und Schuhe mit schwarzen Schnallen, in den letzten sechs Wochen aber blanke Schnallen und hellgraue Handschuhe; alle anderen Herren, welche im Frack erscheinen, legen schwarze Unterkleider an und nehmen dazu in den ersten sieben Wochen schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe und in den letzten sechs Wochen schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.


Die Damen:


Die Damen tragen in den ersten sieben Wochen schwarze wollene hohe Kleider, Handschuhe von schwarzem Leder (nicht glacé), schwarze Fächer und den Kopfputz von schwarzem Krepp. Dieser Kopfputz besteht in den ersten drei Wochen aus einer tiefen Flebbe mit ganz kleiner Spitze und breitem[3] Saume, einer Haube mit gesäumten Strichen und zwei Schleiern, einem langen, welcher zurückgesteckt ist und bis zur Erde hinabreicht, einem kürzeren, um damit das Gesicht zu bedecken; in den nächsten zwei Wochen aus einer kleineren Flebbe mit längerer Spitze und schmalerem Saume und nur dem langen Schleier; an den darauf folgenden Wochen aus einer kleinen Flebbe mit langer Spitze.

In der zweiten Hälfte der Trauer, und zwar sechs Wochen lang, erscheinen die Damen in schwarzseidenen Kleidern und nehmen dazu während der ersten drei Wochen den Kopfputz von glattem schwarzen seidenen Flor mit gesäumten Strichen, schwarze Handschuhe (glacé), schwarze Fächer und schwarzen Schmuck; in den darauf folgenden zwei Wochen, in welchen auch schwarze Samtkleider getragen werden dürfen, erscheinen sie mit weissem Kopfputz, weissen resp. hellgrauen Handschuhen, weissen Fächern und Perlen; erst in der dreizehnten Woche können sie zu hellgrauen Handschuhen bunten Kopfputz, bunte Fächer und Juwelen nehmen.
[4]

Auf den Anzug der Behörden übt eine derartige Verlängerung der Hoftrauer auf einen längeren als sechswöchentlichen Zeitraum nur insoweit einen Einfluss aus, als dieselben bei Hofe erscheinen.


c) Die Hoftheater bleiben bei einer Hoftrauer von sechs Wochen acht Tage, wenn die Trauer auf ein Vierteljahr verlängert wird, sechszehn Tage lang geschlossen.

d) Ein Drapieren der Zimmer und Wagen findet nicht statt.

e) Die Hof-Officianten werden schwarz gekleidet.

f) Der Hof und das Ministerium des Königlichen Hauses, sowie die von demselben dependierenden Behörden bedienen sich während der ganzen Trauerzeit in ihrem Geschäftsbetrieb schwarzen Siegellacks.


2. Für einen Kronprinzen oder eine Kronprinzessin von Preussen findet eine Hoftrauer von 4 Wochen statt.


Der Hof erscheint während dieser Zeit in folgendem Anzüge:


Die Herren:


Alle dem Königlichen Hofe angehörigen Herren, sowohl vom Militär, als vom Civil, nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor9 um den linken Arm. Die Herren vom Civil tragen zum gestickten Rock in den ersten vierzehn Tagen bei grosser Gala schwarze Kniehosen, schwarze Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schnallen und Degen mit schwarzer Scheide, in den letzten vierzehn Tagen blanke Schnallen, zur halben Gala die gold-beziehungsweise silberbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und in dem einen wie in dem anderen Falle, den gold- beziehungsweise silberbordierten Hut mit weisser Feder; zur kleinen Uniform dagegen schwarze Unterkleider (beziehungsweise Kniehosen, schwarze seidene[5] Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schleifen und den dreieckigen Hut mit schwarzer Feder). In den ersten vierzehn Tagen tragen die Herren schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe, in den letzten vierzehn Tagen schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.

Alle diejenigen Herren, welche nicht zum Königlichen Hofe gehören, aber während dieser Trauer daselbst zu erscheinen berufen sind, legen keinen Flor um den Arm an, sondern nehmen zum gestickten Rock die vorstehend in den verschiedenen Abstufungen beschriebenen Unterkleider, je nachdem der Anzug besonders angesagt wird, und in allen Fällen weisse resp. hellgraue Handschuhe; insofern sie Militär-Uniform tragen, bleibt der Anzug unverändert.

Die Herren, welche im Frack erscheinen, legen schwarze Unterkleider an und nehmen dazu in den ersten vierzehn Tagen schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe, in den letzten vierzehn Tagen schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.


Die Damen:


Die Damen erscheinen in schwarzseidenen Kleidern, und zwar die ersten vierzehn Tage in schwarzem Kopfputz mit schwarzen Handschuhen, schwarzen Fächern und schwarzem Schmuck, die letzten vierzehn Tage in weissem Kopfputz mit weissen resp. hellgrauen Handschuhen, weissen Fächern und Perlen, die letzten acht Tage aber mit Blonden.
[5]

3. Für Kaiser und Kaiserinnen, fremde Könige und Königinnen tritt eine Hoftrauer von 3 Wochen ein.


Der Hof erscheint während dieser Zeit in folgendem Anzüge:


Die Herren:


Alle dem Königlichen Hofe angehörigen Herren, sowohl vom Militär, als vom Zivil, nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor10 um den linken Arm. Die Herren vom Zivil tragen zum gestickten Rock in den ersten acht [6] Tagen bei grosser Gala schwarze Kniehosen, schwarze Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schnallen und Degen mit schwarzer Scheide, in den letzten vierzehn Tagen blanke Schnallen, zur halben Gala die gold- beziehungsweise silberbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und in dem einen wie in dem anderen Falle, den gold- beziehungsweise silberbordierten Hut mit weisser Feder; zur kleinen Uniform dagegen schwarze Unterkleider (beziehungsweise Kniehosen, schwarze seidene Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schleifen) und den dreieckigen Hut mit schwarzer Feder. In den ersten acht Tagen tragen die Herren schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe, in den letzten vierzehn Tagen schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.

Alle diejenigen Herren, welche nicht zum Königlichen Hofe gehören, aber während dieser Trauer daselbst zu erscheinen berufen sind, legen keinen Flor um den Arm an, sondern nehmen zum gestickten Rock die vorstehend in den verschiedenen Abstufungen beschriebenen Unterkleider, je nachdem der Anzug besonders angesagt wird, und in allen Fällen weisse Handschuhe; insofern sie Militär-Uniform tragen, bleibt der Anzug unverändert.

Die Herren, welche im Frack erscheinen, nehmen zu schwarzen Unterkleidern in den ersten acht Tagen schwarze wollene Westen und schwarze Handschuhe, in den letzten vierzehn Tagen aber schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.


Die Damen:


Die Damen erscheinen in schwarzseidenen Kleidern, und zwar die ersten acht Tage in schwarzem Kopfputz mit schwarzen Handschuhen, schwarzen Fächern und schwarzem Schmuck, die letzten vierzehn Tage mit[6] weissem Kopfputze, weissen resp. hellgrauen Handschuhen, weissen Fächern und Perlen.


Im Falle der Verlängerung einer solchen Trauer auf vier Wochen wird der sub Nr. 2. beschriebene Anzug getragen.
[7]

4. Für Kurfürsten und Kurfürstinnen, Grossherzoge und Grossherzoginnen erstreckt die Hoftrauer sich auf 14 Tage.


Der Hof erscheint während dieser Zeit in folgendem Anzuge:


Die Herren:


Alle dem Königlichen Hofe angehörigen Herren, sowohl vom Militär, als vom Zivil, nehmen einen Flor11 um den linken Arm; letztere tragen ausserdem zum gestickten Rock die goldbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den goldbordierten Hut mit weisser Feder, zur kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und den dreieckigen Hut mit schwarzer Feder und nehmen dazu in einem wie in dem anderen Falle schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.

Ist das Erscheinen in Gala Allerhöchst befohlen, so wird der unter Nr. 3 beschriebene entsprechende Anzug angelegt.

Alle diejenigen Herren, welche nicht zum Königlichen Hofe gehören, aber während dieser Trauer daselbst zu erscheinen berufen sind, legen keinen Flor um den Arm an, sondern nehmen zum gestickten Rock schwarze seidene Westen und blaue resp. schwarze Beinkleider, zur kleinen Uniform schwarze seidene Westen und schwarze Beinkleider, und in allen Fällen weisse resp. hellgraue Handschuhe; insofern sie Militär-Uniform tragen, bleibt der Anzug unverändert.

Diejenigen Herren, welche im Frack erscheinen, legen schwarze Unterkleider an und nehmen dazu eine schwarze seidene Weste und weisse Handschuhe.


Die Damen:


Die Damen erscheinen in schwarzseidenen Kleidern, und zwar die erste Woche in weissem Kopfputz mit weissen resp. hellgrauen Handschuhen, weissen Fächern und Perlen, die letzte Woche aber in buntem Kopfputz mit weissen resp. hellgrauen Handschuhen, bunten Fächern und Juwelen.


Im Falle der Verlängerung einer solchen Trauer auf drei Wochen wird der sub 3. beschriebene Anzug getragen.
[8]

5. Für Prinzen und Prinzessinnen des Königlich Preussischen Hauses, insofern sie das zwölfte Jahr zurückgelegt haben, und für Kinder von Kaisern und fremden Königen umfasst die Hoftrauer gleichfalls die Zeit von 14 Tagen.


Der Anzug ist wie sub 4.


Im Falle der Verlängerung einer solchen Trauer auf drei oder vier Wochen wird der sub Nr. 3. oder 2. beschriebene Anzug getragen.


6. Für Prinzessinnen aus dem Königlich Preussischen Hause, welche auswärtshin vermählt, und für Prinzessinnen, welche Töchter von Kaisern oder fremden Königen, aber mit nicht gekrönten Häuptern vermählt sind, wird, den vorgedachten Bestimmungen entsprechend, ebenfalls eine Hoftrauer von 14 Tagen angelegt.


Der Anzug ist wie sub 4.


7. Für andere Prinzen und Prinzessinen aus Kaiserlichen oder Königlichen Häusern dauert die Hoftrauer 8 Tage.


Der Hof erscheint während dieser Zeit in folgendem Anzuge:


Die Herren:


Alle dem Königlichen Hofe augehörigen Herren, sowohl vom Militär, als vom Zivil, nehmen einen Flor12 um den linken Arm; letztere tragen ausserdem zum gestickten Rock die goldbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den goldbordierten Hut mit weisser Feder, zur kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und den dreieckigen Hut mit schwarzer Feder und nehmen dazu in einem wie in dem anderen Falle schwarze seidene Westen und weisse Handschuhe.

Ist das Erscheinen in Gala Allerhöchst befohlen, so wird der unter Nr. 3 beschriebene entsprechende Anzug angelegt.

Alle diejenigen Herren, welche nicht zum Königlichen Hofe gehören, aber während dieser Trauer daselbst zu erscheinen berufen sind, legen keinen Flor um den Arm an, sondern nehmen zum gestickten[9] Rock schwarze seidene Westen und blaue resp. schwarze Beinkleider, zur kleinen Uniform schwarze seidene Westen und schwarze Beinkleider, und in allen Fällen weisse resp. hellgraue Handschuhe; insofern sie Militär-Uniform tragen, bleibt der Anzug unverändert.

Für die im Frack erscheinenden Herren ist der Anzug wie bei einer vierzehntägigen Trauer.


Die Damen:


Die Damen erscheinen in schwarzseidenen Kleidern mit weissem Kopfputz, weissen resp. hellgrauen Handschuhen, weissen Fächern und Juwelen.
[9]

8. Für Kurfürstliche und Grossherzogliche Kinder desgleichen 8 Tage.


Der Anzug ist wie sub 7.


9. Für Fürsten und Fürstinnen aus souveränen altfürstlichen Häusern, welche mit dem Königlich Preussischen Hause verwandt sind, was sich jedoch nicht weiter, als auf Onkel. Tauten, Schwäger, Schwägerinnen Seiner Majestät des Königs, Ihrer Majestät der Königin, Ihrer Majestät der verwitweten Königin und der Königlichen Kinder erstrecken darf, ebenfalls 8 Tage.


Der Anzug ist wie sub 7.


10. Für Fürsten und Fürstinnen aus souveränen altfürstlichen Häusern, welche aber mit dem Königlich Preussischen Hause entweder garnicht, oder doch nur in entfernteren Graden verwandt sind, sowie für die regierenden Fürsten und Fürstinnen aus souveränen neufürstlichen Häusern, wird eine Hoftrauer von 3 Tagen getragen.


Der Hof erscheint während dieser Zeit in folgendem Anzuge:


Die Herren:


Alle dem Königlichen Hofe angehörigen Herren, sowohl vom Militär, als vom Civil, nehmen einen Flor13 um den linken Arm; Letztere tragen ausserdem zum gestickten Rock die goldbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und den goldbordierten Hut mit weisser Feder, zur kleinen Uniform dagegen schwarze Beinkleider und den dreieckigen Hut mit schwarzer[10] Feder und nehmen dazu in einem wie in dem anderen Falle schwarze seidene Westen und weisse resp. hellgraue Handschuhe.

Alle diejenigen Herren, welche nicht zum Königlichen Hefe gehören, aber während dieser Trauer daselbst zu erscheinen berufen sind, legen keinen Flor um den Arm an, sondern nehmen zum gestickten Rock schwarze seidene Westen und blaue resp. schwarze Beinkleider, zur kleinen Uniform schwarze seidene Westen und schwarze Beinkleider, und in allen Fällen weisse resp. hellgraue Handschuhe; insofern sie Militär-Uniform tragen, bleibt der Anzug unverändert.


Die Damen:


Die Damen erscheinen in schwarzseidenen Kleidern mit weissem Kopfputz, weissen resp. hellgrauen Handschuhen, weissen Fächern und Juwelen.
[10]

11. Die Trauer beginnt nach Empfang des Notifications-Schreibens, von dessen Eingang bei des Königs Majestät der Ober-Ceremonienmeister Seitens des Oberst-Kämmerers benachrichtigt wird, kann aber aus besonderen Rücksichten auch früher angelegt werden. Der Ober-Ceremonienmeister hat in jedem besonderen Falle die Allerhöchsten Befehle über den Beginn und die Dauer der Trauer einzuholen und dieselbe sodann durch Hofansagen bekannt zu machen.


12. Alle zum Königlichen Hofe gehörigen Herren und Damen haben während einer Hoftrauer, selbst wenn sie sich augenblicklich nicht im Dienste befinden, die vorgeschriebene Trauerkleidung anzulegen, insofern sie in einer Hofloge, sei dies nun in einem kirchlichen Gebäude oder in einem Kunstinstitut, erscheinen.


13. Wollen Seine Majestät der König, oder Ihre Majestät die Königin, oder ein Prinz, oder eine Prinzessin des Königlichen Hauses in einem Privathause einer Festlichkeit beizuwohnen geruhen, so ist, falls die Veranlassung eine freudige (Vermählung, Taufe, Ball), während einer Hoftrauer wegen Ablegung derselben eine demgemässe Vorfrage zu halten, in allen anderen Fällen aber die Hoftrauer von allen dabei anwesenden Personen, welche bei Hofe vorgestellt sind, beizubehalten, wie denn überhaupt die Courtoisie in Privathäusern von den bei Hofe vorgestellten Personen, welche ein Haus machen, erheischt, dass sie daselbst bei Festlichkeiten,[11] welche nicht ganz freudiger Veranlassung sind, aus Rücksicht für die dabei erscheinenden, zum Königlichen Hofe gehörigen Personen, die Trauer nicht ablegen.


14. Während einer Hoftrauer wird, abgesehen von den Bestimmungen ad 1., weder auf schwarzgerändertes Papier geschrieben, noch mit dem Dienstsiegel schwarz gesiegelt. Dagegen bedient man sich, wenn das Privatsiegel bei dienstlicher Correspondenz angewendet wird, des schwarzen Lacks.


15. Für Fürstliche Personen unter dem Alter von zwölf Jahren und für Prinzen, welche nicht aus souveränen altfürstlichen Häusern stammen, wird garnicht getrauert.


Zum Schlusse wird in der Beilage H. noch ein Verzeichnis mitgeteilt, das sämtliche Trauern enthält, welche am Königlich Preussischen Hofe seit der Publikation des »neuen Trauer-Reglements« vom 7. Oktober 1797 bis zu Ende Dezember des Jahres 1904 angelegt worden sind, nebst Angabe ihres Beginns und ihrer Dauer.[12]

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 1-13,74-75.
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