Lazarett [2]

[474] Lazarett, eine Bezeichnung für Krankenhaus, die nur noch für Militärbauten in Geltung ist. Die Kriegsverwaltung unterscheidet nach deren Verwendung Friedens- und Kriegslazarette.

Nach den vom Kgl. preußischen Kriegsministerium 1878 erlassenen Grundsätzen für die Neubauten der Friedenslazarette bestehen diese aus dem Verwaltungsgebäude und mehreren Krankenblocks oder Pavillons zu 1 oder 2 Sälen; die Gebäude sind ein- oder zweigeschossig und miteinander verbunden; die eingeschossigen sind vorzuziehen. Sie enthalten Krankenstuben von nicht mehr als 12 Betten an einem seitlichen Flurgang in der Richtung Ost-West. In jedem Geschoß sind nicht mehr als 30 Lagerstellen aufzurichten. – Im Erdgeschoß liegen die Räume für den wachthabenden Sanitätsoffizier, Stube mit Kammer und Burschenraum sowie das Aufnahmezimmer. In jedem Obergeschoß Zimmer für Lazarettgehilfen und Krankenwärter. Auch sind kleine Stuben für 1 bis 3 Kranke einzurichten; ferner Aborte (Latrinen), Bäder und Teeküche. – Lazarette von über 250 Betten erhalten ein besonderes Wirtschaftsgebäude (inmitten der Anlage) mit Koch- und Waschküche, nebst Neben- und Vorratsräumen, Desinfektion und Maschinenanlage. In Lazaretten von 40 bis 250 Betten sind die Küchenabteilung und Maschinen im Verwaltungsgebäude unterzubringen. Bei kleinen Lazaretten unter 40 Betten liegen im Erdgeschoß die Verwaltungsräume, in den Obergeschossen die Krankensäle; im Kellergeschoß Waschküche und Desinfektion, jedoch getrennt von dem Innern, mit Zugängen von außen. Außerdem sind vorzusehen: 1–2 Stuben zu 1–2 Betten für kranke Offiziere, ein geräumiges Operationszimmer, ein großer Raum als Betsaal; letztere Räume sind im Bedarfsfall mit Kranken zu belegen; am Haupteingang eine Wachtstube. Ueber Raumerfordernisse s. [2], S. 500. Ein geeignetes Beispiel, das Garnisonslazarett zu Freiburg i. Br., zeigt die Figur. Im Erdgeschoß liegen die Verwaltungs- und Wohnräume des Arztes; in zwei Obergeschossen die Krankenzimmer für 87 Kranke.

Die Kriegslazarette für eine Feldarmee sind in der Hauptsache in Baracken untergebracht. Sie bestehen nach der Kriegssanitätsordnung aus vier verschiedenen Arten: 1. Feldlazaretten, 2. Kantonnementslazaretten, 3. stehenden Kriegslazaretten und 4. Etappenlazaretten, hierzu kommen 5. Vereinslazarette vom Roten Kreuz. – Die Feldlazarette für 200 Kranke oder Verwundete enthalten auf mehrere Baracken verteilt: das Aufnahmezimmer, Operationsraum mit Instrumentenkammer, Apotheke (Stube, Kammer, Küche und Keller; Teeküche[474] oder 1 Kamin, Badeanstalt, Kammer für Bett- und Leibwäsche, für Lampen, Laternen u.s.w.; Aborte und Pissoirs für Kranke und Wärter; Wohnräume für Arzt und die Gehilfen, für Krankenwärter, Verwaltungsbeamte). – In weiteren Gebäuden: Verwaltungs- und Konferenzzimmer, Kochküche mit Speise- und Vorratskammer, Keller; Räume für Waffen, Kleider und Privateigentum der Kranken; für Brennstoffe und eine Wachtstube. Ferner in getrenntem Gebäude: Waschküche und Bügelzimmer, Raum für unreine Wäsche, Desinfektion und heizbare Totenkammer.

Solche Baracken können in leichten eingeschossigen Fachwerkbauten [6] und [7] in Größe von 8 : 70 m Breite und 45 m Länge bestehen, die den Unbilden der Witterung gut widerstehen und auch zur Winterszeit genügenden Schutz gewähren. Leichter sind die eleganten Döckerschen Baracken (s. Bd. 4, S. 314, und [10]) und die Stromeyerschen Krankenbaracken Nr. 300 [11]. Außer diesen sind zu benutzen: Flugdächer, Scheunen und Schuppen, besonders aber Zelte. Letztere tollen eine vor Sturm gedeckte Stellung erhalten und diagonal zur herrschenden Windrichtung stehen. Die Abstände der Zeltachsen sei 23 m, der Querachsen 19 m. Die Zelte sind mit Gräben zu umziehen und diese zu entwässern. Die Aufteilung der Zelte kann je nach Lage und örtlichen Verhältnissen in verschiedener Weise erfolgen: a) Seite an Seite um Zeltbreite getrennt; b) staffelförmig, wodurch bessere Luftumspülung erzielt wird; c) Doppelstaffelform im Viereck; e) radial zum Verwaltungsgebäude; f) kreisförmig mit geschlossenem Verbindungsgang an der inneren Stirnseite, letzterer als Speiseraum [2]. – Vgl. a. Art. Krankenhaus, Bd. 5, S. 675.


Literatur: [1] Gropius & Schmieder, Das Garnisonslazarett Berlin II, Berlin 1880; dies., Das Garnisonslazarett Düsseldorf für 150 Betten, Berlin 1879. – [2] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 5. Halbbd., Heft 1 Militärhospitäler, S. 504–514 Friedenslazarette, S. 515–534 Kriegslazarette. – [3] Baukunde des Architekten, II. Bd., Berlin 1884, S. 419 ff. – [4] Deutsche Bauztg. 1870, S. 257–263 ff. – [5] Zeitschr. f. Bauwesen, Berlin 1879, S. 171, Taf. 17–23; 1887, S. 113; 1888, S. 14; 1889, S. 12; 1893, S. 136. – [6] J. Hochstetter, Friedrichsbaracken, Karlsruhe 1871. – [7] Ders., Sammlung von Plänen u.s.w., 1872, Heft 1, Lazarettbaracken. – [8] Architekt, Wien 1896, S. 9. – [9] Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentl. Gesundheitspflege 1870, S. 492, und 1871, S. 72: Hobrecht, Barackenlazarett Tempelhofer Feld, Berlin. – [10] Ein Vierteljahrhundert im Dienste der Gesundheitspflege und Volkswohlfahrt in Krieg und Frieden, eine Festschrift (1907) der Döckerbauten, von Christoph & Unmark, A.-G., Niesky, Oberlausitz. – [11] L. Stromeyer & Co., Konstanz, Zelte, Baracken und transportable Gebäude.

Weinbrenner.

Lazarett [2]
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 474-475.
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