Signale am Zuge [1]

[729] Signale am Zuge sind nach der neuen Signalordnung für die deutschen Eisenbahnen die Signale der Gruppe VII, Nr. 15–20.

Nr. 15, Kennzeichnung der Spitze, und Nr. 16, Zugschlußsignal, bleiben unverändert.

Nr. 17. Sonderzug folgt. Bei Tage: Eine oder beide Oberwagenscheiben durch runde, weiße, schwarzgeränderte Scheiben ersetzt. Bei Nacht: Eine oder beide Oberwagenlaternen zeigen nach rückwärts weißes Licht.

Nr. 18. Sonderzug in entgegengesetzter Richtung. Bei Tage: runde, weiße, schwarzgeränderte Scheibe am ersten Fahrzeug. Bei Nacht: weiße Laterne über den Spitzenlaternen.

Nr. 19. Telegraphen- und Fernsprechleitung untersuchen. Runde gelbe Scheibe vorn am ersten Fahrzeug oder zu jeder Seite des Zuges.

Nr. 20. Strecke untersuchen. Bleibt ungeändert.

Köchy.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 729.
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