Buchka

[549] Buchka, 1) Hermann von, Jurist, geb. 19. Juni 1821 zu Schwanbeck bei Friedland in Mecklenburg-Strelitz, gest. 15. Juni 1896 in Schwerin, habilitierte sich 1842 in Rostock, trat dann in den Justiz- und Verwaltungsdienst und war seit 1866 Staatsrat und Vorstand des Justizministeriums in Schwerin. Er schrieb: »Der unvordenkliche Besitz des gemeinen deutschen Zivilrechts« (Heidelb. 1841); »Die Lehre vom Einfluß des Prozesses auf das materielle Rechtsverhältnis« (das. 1846, 2 Tle.); »Die Lehre von der Stellvertretung bei Eingehung von Verträgen« (das. 1852). Auch gab er mit Budde »Entscheidungen des Oberappellationsgerichts zu Rostock« (Wismar u. Ludwigslust 1855–63, 5 Bde.) heraus.

2) Gerhard von, Sohn des vorigen, geb. 22. Dez. 1851 in Neustrelitz, nahm am deutsch-französischen Kriege teil, studierte die Rechte, ward 1879 Landgerichtsrat in Schwerin, 1884 Landgerichtsdirektor in Güstrow und 1886 Oberlandesgerichtsrat in Rostock. 1893 in den Reichstag gewählt, schloß er sich der konservativen Fraktion an (Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch). Er gehörte dem Vorstande der Deutschen Kolonialgesellschaft an und wurde im April 1898 Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes, erhielt aber schon 7. Juni 1900 die erbetene Entlassung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 549.
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