Durchlaucht

[299] Durchlaucht (Durchlauchtig, lat. serenus, serenissimus), Titel fürstlicher Personen, ward zuerst 1375 von Kaiser Karl IV. den Kurfürsten, 1664 auch andern Fürsten verliehen und zwar zuerst den württembergischen, während die andern Durchlauchtig Hochgeboren blieben. Als später der Titel D. allgemeiner wurde, erhielten die weltlichen Kurfürsten sowie die geistlichen, wenn siefürstlicher Herkunft waren, und die Erzherzöge von Österreich das Prädikat Durchlauchtigst. Nach Beschluß vom 14. Mai 1712 gaben sich die Angehörigen der alten Fürstenhäuser untereinander ebenfalls das Prädikat Durchlauchtigst; bezüglich der neuen reichsfürstlichen Häuser aber verabredeten sie unterm 4. Dez. 1746, denselben auch das Prädikat Durchlauchtig oder Durchlauchtig Hochgeboren zugestehen zu wollen, wenn diese auch ferner ihnen das Durchlauchtigst geben und in der Unterschrift Dienstwilligster zeichnen würden. Gegenwärtig ist D. zunächst das Ehrenprädikat der Souveräne der deutschen Fürstentümer und der Angehörigen ihres Hauses. Dürch Beschluß der Bundesversammlung vom 18. Aug. 1825 ist jedoch auch den vormals reichsständischen, jetzt standesherrlich untergeordneten Fürsten das Prädikat D. erteilt. Kraft landesherrlicher Verleihung führen das Prädikat D. auch Fürsten, die einst zum Reichsfürstenstand gehörten sowie erst neuerlich in den Fürstenstand erhobene Persönlichkeiten (Fürst Bismarck, Wrede etc.). Dagegen haben die regierenden Herzöge seit 1844 den Titel Hoheit angenommen. Durchlauchtigst (serenissima) hießen sonst die Republiken Venedig, Genua, Polen sowie der Deutsche Bund.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 299.
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