Durchlaucht

[417] Durchlaucht, für das lat. serenus, serenissimus, Titel fürstlicher Personen bis zum Range eines Großherzogs. Kaiser Karl IV. gab 1375 dieses Prädicat, Durchlauchtig, zuerst den Kurfürsten, u. von 1664 an wurde es auch anderen Fürsten, zuerst Württemberg, ertheilt. Nach u. nach gelangte es auch bis zu den nicht regierenden Prinzen fürstlicher Häuser. Durch einen Beschluß der Bundesversammlung vom 18. Aug. 1825 wurde auch den vormals reichsständischen, jetzt standesherrlich untergeordneten Fürsten, welche 1829 von Regierungen deutscher Bundesstaaten als solche angemeldet worden waren, das Prädicat D. ertheilt, wogegen die deutschen Herzöge seit 1844 das Prädicat Hoheit annahmen; vgl. Erlaucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 417.
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