Eccĭus

[347] Eccĭus, Max Ernst, Jurist, geb. 21. März 1835 in Frankfurt a. O., studierte in Bonn, Heidelberg und Berlin, trat in den preußischen Justizdienst, wurde Hilfsarbeiter im Justizministerium, als welcher er 1873 die Motive des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes ausarbeitete, dann Kreisrichter in Greifswald, wo er zugleich als außerordentlicher Professor wirkte. 1877 kam er als Hilfsarbeiter ins Reichsjustizamt, wurde 1878 vortragender Rat, kam 1879 ins preußische Justizministerium und wurde 1887 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts zu Kassel ernannt. Er schrieb: »Erörterungen aus dem Gebiet des Vormundschaftsrechts« (Berl. 1876), bearbeitete die neuern Auflagen von Försters »Preußischem Privatrecht« (7. Aufl., das. 1896, 4 Bde.) und gibt seit 1894 mit Th. Hergenhahn die »Rechtsprechung der höhern und höchsten deutschen Gerichtshöfe über Prozeßbevollmächtigte und Rechtsanwalte« heraus. Auch ist er seit 1892 Mitherausgeber der von Gruchot begründeten »Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 347.
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