Erbach [2]

[886] Erbach, fränk. Grafengeschlecht, urkundlich zuerst 1148 bezeugt, dessen Glieder bis 1806 Reichsstände waren und auch bis 1806 das Erbschenkenamt bei den Kurfürsten von der Pfalz bekleideten. Eberhard (gest. 1559) erheiratete die halbe Herrschaft Breuberg, ein hessisches Lehen; wegen seiner Verdienste im Bauernkrieg ernannte ihn Kaiser Karl V. 1532 zum Reichsgrafen. Der Stammvater des später geteilten Geschlechtes war Georg Albrecht (gest. 1647), dessen Sohn Georg Ludwig I. (gest. 1693) die E.-Erbachsche Linie stiftete, die 1731 mit dem Grafen Friedrich Karl erlosch. Die von Georg Albrechts I. zweitem Sohn, Georg Albrecht II. (gest. 1717), gestiftete E.-Fürstenauer Hauptlinie teilte sich unter seinen Söhnen in die noch blühenden drei Zweige, deren Glieder evangelisch u. Standesherren des Großherzogtums Hessen, seit 1829 mit dem Prädikat »Erlaucht« sind. Die drei nach dem Rechte der Primogenitur lebenden Linien heißen E.-Fürstenau, E.-Schönberg und E.-Erbach, von denen die letztere 1804 infolge einer Adoption des letzten Grafen von Wartenberg dessen Güter erbte und den Namen Wartenberg-Roth annahm, während die zweite 1903 gefürstet wurde. Alle Erbachschen Besitzungen zusammen umfassen ein Areal von 523 qkm mit 33,000 Einw. Vgl. Luck, Historische Genealogie des reichsgräflichen Hauses E. (Frankf. 1786); Simon, Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu E. (das. 1858).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 886.
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