Fallen der Schichten

[298] Fallen der Schichten (Einfallen der Schichten), auch der Gänge, die Neigung der Schichten oder der Gänge gegen den Horizont. Die Schicht oder der Gang ist nach seiner Lage im Raum vollständig bekannt, wenn das Streichen (s.d.) und die Seite, nach der das Einfallen gerichtet ist, oder statt dessen die (zur Streichrichtung senkrecht stehende) Fallinie in ihrer Neigung gegen den Meridian und ferner der Winkel (Fallwinkel) bestimmt ist, den die Fallinie mit der Horizontalebene bildet. Ist dieser = 0, so ist die Schicht (der Gang) horizontal oder söhlig; ist er ein rechter Winkel, so steht sie vertikal oder saiger. Gewöhnlich liegt der Winkel des Fallens zwischen diesen Werten. Schwach geneigte Gänge oder Schichten bis 15° Neigung heißen schwebend; etwas stärker, bis zu 30° geneigte flach; solche, deren Fallwinkel zwischen 30 und 75° beträgt, tonnlägig; die zu 75° und steiler geneigten steil. Fallen zwei benachbarte Gänge nach verschiedenen Weltgegenden ein, so sagt man, der eine Gang falle in bezug auf den andern verkehrt oder widersinnig. Dabei nimmt man den Hauptgang als rechtsinnig fallend an. Man bestimmt den Fallwinkel mittels eines Gradbogens (s.d.). Jur geologische Aufnahmen im Felde bedient man sich der sogen. Taschenkompasse, an denen ein Gradbogen mit kleinem Messingpendel angebracht ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 298.
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