Frankierungszwang

[841] Frankierungszwang (Frankozwang), das Verlangen der Post, daß für gewisse Arten von Sendungen das Porto vorausbezahlt werde. Unfrankierte Sendungen erschweren den Betrieb dadurch, daß die Einziehung des Portos vom Empfänger umständliche An- und Abrechnungen sowie lästige Kontrollen nötig macht. Innerhalb Deutschlands besteht F. für Postanweisungen, Postaufträge, dringende Pakete und Bahnhofsbriefe. Für unfrankierte Postkarten wird doppelte Gebühr, für ungenügend frankierte Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere das Doppelte des Fehlbetrags, entsprechend abgerundet, erhoben. Im innern Verkehr Österreich-Ungarns ist der F. für Einschreibsendungen, offen eingelieferte Geldbriefe, Postanweisungen, Pakete und Geldbriefe an Behörden, dringende Pakete und solche mit Rückschein eingeführt. Einschreibsendungen unterliegen innerhalb Frankreichs, Belgiens, der Schweiz und der Niederlande dem F. Auf gewöhnliche Inlandsbriefe findet der F. nur in wenigen Staaten, z. B. in Griechenland, Spanien, Persien etc., Anwendung; Rußland, Kanada, Mexiko, Argentinien u. a. verlangen, daß die Briefe wenigstens teilweise frankiert seien. Im Weltpostverein erstreckt sich der F. auf Einschreibsendungen, Briefe und Kästchen mit Wertangabe, Postanweisungen, Postaufträge, Eil- und Nachnahmesendungen. Unfrankierte Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere werden, wie innerhalb [841] Deutschlands und Österreich-Ungarns, nicht befördert. Nach Österreich-Ungarn dürfen Wert- und Einschreibsendungen sowie Pakete unfrankiert abgesendet werden. Für Briefsendungen nach dem Vereinsauslande besteht teils Frankierungsfreiheit, teils F., z. B. nach Afghanistan, Arabien, Belutschistan und Marokko. Vgl. das vom Reichspostamtherausgegebene »Weltposthandbuch« (1898), den »Paketposttarif« (1901) und »Briefposttarif« (1901).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 841-842.
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