Gehirnbruch

[473] Gehirnbruch (Hirnbruch, Encephalocele), das teilweise Hervortreten des Gehirns aus der knöchernen Schädelkapsel, ist gewöhnlich angeboren (E. congenita) und tritt nur bei mangelhafter Bildung der knöchernen Hirnschale, meist durch Offenbleiben von Fontanellen oder Nichtverschluß von Nähten, am häufigsten am Hinterhaupt, seltener am Stirnbein (Nasenwurzel), sehr selten an der Schädelbasis auf. Der G. stellt sich dar als eine aus der Knochenlücke hervortretende rundliche, weiche, schwappende Geschwulst, die regelmäßige, mit dem Pulse zusammenfallende Erschütterungen erkennen läßt. Treten aus der Knochenlücke[473] nur die etwas Flüssigkeit umschließenden Hirnhäute heraus, so hat man einen Gehirnhautbruch (Meningocele), den man mit nachfolgender Naht der in der harten Hirnhaut entstandenen Öffnung mit dem Messer abtragen kann. Die mit angebornem G. behafteten Kinder sterben gewöhnlich frühzeitig an Gehirn- oder Gehirnhautentzündung. Traumatischer oder erworbener Hirnbruch entsteht, wenn das Hirn nach Verletzung der Schädelkapsel, von seinen Häuten bedeckt, durch die entstandene Knochenlücke vordringt. Solche Fälle sind sehr selten, da in der Regel bei derartigen Verwundungen die Gehirnhäute mitverletzt werden und alsdann Gehirnmasse aus der Knochenlücke heraustritt, was als Gehirnvorfall (s.d.), nicht aber mehr als G. bezeichnet wird. Einen G. muß man unter antiseptischem Verband halten und darauf hinwirken, daß sich die Öffnung in der Schädelkapsel durch Knochenneubildung oder durch eine derbe Narbe wieder schließt. Eventuell müssen die Betreffenden nach der Heilung eine Schutzplatte von Leder, Metall oder dgl. tragen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 473-474.
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