Gelegenheitsverbrecher

[518] Gelegenheitsverbrecher (Augenblicksverbrecher [ akute Kriminalität nach Liszt ]) ist ein Mensch, der sich durch eine äußere Veranlassung, durch momentane Erregung, unter dem Einfluß drückender Notlage zu einer strafbaren Handlung hat hinreißen lassen. Den Gegensatz bildet der Gewohnheitsverbrecher, bei dem die Tat auf den Charakter des betreffenden Individuums, auf den Hang zum Bösen, zurückzuführen ist, und der gewerbsmäßige Verbrecher, dem das Verbrechen Lebensberuf geworden. Die kriminal-anthropologische Schule fordert mit Recht, daß mehr als bisher Strafe und Schutzmaßregeln der Strafgesetzgebung sich diesen drei Gruppen und dabei besonders den jugendlichen Gelegenheitsverbrechern anpassen müsse.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 518.
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