Gesetzgebender Körper

[726] Gesetzgebender Körper (franz. Corps législatif) ist eine in Frankreich durch die Verfassung vom 15. Dez. 1799 (Konstitution vom Jahr VIII der Republik) eingerichtete Körperschaft von 300 Mitgliedern, die, aus gewählten Kollegien vom Senat ausgesucht, ohne Verhandlung die Gesetze zu beschließen hatte, nachdem über sie drei Staatsräte und drei Tribunen gesprochen haben. Im zweiten Kaiserreich wurde durch die Verfassung vom 14. Jan. 1852 abermals neben einem von der Regierung ernannten Senat ein G. K. von 262 Mitgliedern eingesetzt, die durch das allgemeine gleiche Stimmrecht auf 6 Jahre erwählt wurden. Der Ausdruck G. K. wird auch gleichbedeutend mit Volksvertretung (s.d.) gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 726.
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