Gesetzgebende Gewalt

[726] Gesetzgebende Gewalt (Legislative), die Staatsgewalt in ihrer Betätigung auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Montesquieus Lehre von der Gewalterteilung (séparation constitutionnelle des pouvoirs) nimmt eine Dreiteilung der Staatsgewalt in eine gesetzgebende, richterliche und vollziehende (Exekutiv-) Gewalt an. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch dabei lediglich um verschiedene Äußerungsarten der unteilbaren Staatsgewalt (s. Staat).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 726.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: