Granden

[225] Granden (span. Grandes), im kastilischen Königreich seit dem 13. Jahrh. Titel des höchsten Adels, der außer den Anverwandten des königlichen Hauses alle durch Ahnen und Reichtum hervorragenden Leute, in Aragonien Ricos hombres genannt, in sich begriff. Im Besitz gewisser königlicher Lehen, waren sie dem König zum Kriegsdienst und zur Stellung einer verhältnismäßigen Anzahl von Lanzen verpflichtet. Sie befaßen ihre Würde erblich, waren frei von Steuern, durften ohne besondern Befehl des Königs vor keinen Gerichtshof gezogen werden und konnten sich sogar in gewissen Fällen ihrer dem König zu leistenden Lehnspflicht entziehen und andern Fürsten, selbst gegen jenen, dienen. Unter Isabella und Ferdinand dem Katholischen wurde die Macht dieses hohen Lehnsadels gebrochen, und Karl V. schuf ihn in einen von der Krone abhängigen Hofadel um. Seitdem teilten sich die G. in drei Klassen. Die G. führten den Titel Exzellenz. Durch das Estatuto real vom 10. April 1834 wurde den G. der erste Platz in der Kammer der Proceres oder Pairs eingeräumt, den sie auch behielten, bis zur Zeit der Republik alle Rechte und Titel der G. nochmals aufgehoben wurden. König Alfons XII. stellte die Grandenwürde wieder her.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 225.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: