Identität

[738] Identität (neulat.), Einerleiheit, herrscht im weitern Sinne zwischen Begriffen, wenn sie miteinander vertauscht werden können (Wechselbegriffe), im engern Sinne, wenn sie ein und derselbe Begriff sind. Erstere Art der I. findet zwischen Begriffen statt, die bei verschiedenem Inhalt denselben Umfang besitzen (z. B. gleichseitiges Dreieck und gleichwinkliges Dreieck, denn jedes Dreieck der erstern ist zugleich eins der letztern Art). Die zweite Art der I. herrscht zwischen Begriffen, deren Inhalt und Umfang derselbe ist. Das Denkgesetz der I. (principium identitatis), gewöhnlich in der Formel A = A ausgesprochen, beruht auf der Fähigkeit des Geistes, überhaupt begriffliche Übereinstimmung zu erkennen, und schließt die Forderung ein, nur Übereinstimmendes begrifflich in Eins zu setzen (vgl. Widerspruch). Insofern bei gewissen philosophischen Systemen behauptet wird, daß gewisse für fundamental gehaltene Gegensätze, wie z. B. Subjekt (Wahrnehmendes) und Objekt (Wahrgenommenes) oder Denken (welches das Wesen des Geistes) und Ausdehnung (die das Wesen der Materie ausmacht), nur verschiedene Seiten oder Erscheinungsformen ein und desselben Realgrundes seien, werden diese Systeme selbst (Schellings Naturphilosophie, Spinozas All-Einheits-Lehre) Identitätssysteme genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 738.
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