Kastellān

[729] Kastellān (lat. Castellanus), im Mittelalter Bezeichnung desjenigen, dem eine Burg (castellum) zur Verteidigung überwiesen war. Er stand entweder unter dem Fürsten unmittelbar, oder unter einem Herzog; später änderte sich der Titel in Burggraf um. Besonders bemerkenswert war die polnische Kastellaneiverfassung, die durch Boleslaw Chrobry (992–1025) gegründet wurde und den Grund der spätern Verwaltung des Reiches bildete. Die Kastellane standen an der Spitze der sogen. Slachta, d. h. der freien, adligen Grundbesitzer, die für die eigentliche polnische Nation galten (s. Schlachtschitzen). Seit dem 16. Jahrh. bildeten sie nebst den Woiwoden und Bischöfen den Senat oder die obere legislative Kammer (s. Polen, Geschichte). – Jetzt ist K. Titel des Aufsehers über ein fürstliches Schloß oder ein andres öffentliches Gebäude, besonders auch eine Schule.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 729.
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