Woiwod

[719] Woiwod (Wojewode, poln. wojewoda, serb. vojvoda), wörtlich Heerführer, dem deutschen »Herzog« entsprechend, ursprünglich ein Anführer, der bei den alten Slawen für die Zeit eines Krieges gewählt wurde, dann Titel, den die slawischen Völker Wahlfürsten, z. B. den Fürsten der Walachei und Moldau vor 1439, sowie den wählbaren Obersten der Regierung in Polen vor der Piastendynastie, zu geben pflegten. Später bezeichnete der Name im ehemaligen Königreich Polen die Statthalter in den Landschaften, in die das Land eingeteilt war, und die deshalb Woiwodschaften hießen. Die Woiwoden hatten anfangs keine zivilen, sondern nur militärische Funktionen, indem sie im Kriege gleich den Woiwoden der Serben den Adel ihrer Landschaft aufbieten und ins Feld führen mußten. Später wurden ihnen auch die Verwaltungsgeschäfte übertragen, und man pflegte nun den Titel W. mit Palatinus zu übersetzen und als gleichbedeutend zu nehmen. Da sie zugleich Sitz und Stimme im Senat halten, wurden sie auch Senatoren genannt. Der Name Woiwodschaft wurde bis in die neuere Zeit im russischen Polen beibehalten; jetzt ist dafür der Name Gouvernement eingeführt. Vielfach heißen auch höhere Offiziere, höhere Polizei- und Verwaltungsbeamte sowie höhere Würdenträger W. Über[719] die Geschichte des Titels W. vgl. Iorga, Geschichte des Rumänischen Volkes, Bd. 1, S. 241 ff. (Gotha 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 719-720.
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