Konkordatsbanken, schweizerische

[398] Konkordatsbanken, schweizerische, diejenigen Notenbanken der Schweiz, welche die besondere Vereinbarung (Konkordat) getroffen haben, ihre Noten gegenseitig einzulösen, solange es die Mittel der einzelnen Banken gestatten und die Bank, welche die Noten ausgegeben hat, ihren Verpflichtungen nachkommt. S. auch Banken, S. 346.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 398.
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