Kontokorrentgeschäft

[443] Kontokorrentgeschäft, ein Bankgeschäft, das sich nicht wie im Giroverkehr (s. d.) auf ein einzelnes Zahlungsgeschäft beschränkt, sondern regelmäßig mit einer Krediteröffnung verbunden ist. Den Kunden (Korrespondenten) kann dabei ungedeckter, offener, Blankokredit oder durch Hypothek, Faustpfand oder Bürgschaft gedeckter Kredit gewährt werden. Die Bedingungen bezüglich der Höhe des Kredits, der Zinsen, des Provisionssatzes etc. richten sich entweder nach dem Bankregulativ oder werden besonders vereinbart. S. auch Banken, S. 336, und Kontokorrent.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 443.
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