Korpus

[511] Korpus (lat.), der Körper; etwas zu einem Ganzen Verbundenes, Kommune, Abteilung, Korps etc.; eine Versammlung von Räten, Geistlichen etc.; der Kasten eines Klavier- oder Geigeninstruments, bei Blasinstrumenten das Rohr oder der Raum, in dem der Ton gebildet wird; in der Buchdruckerkunst eine Schriftgattung (die K., in Süddeutschland Garmond), so benannt, weil früher das Corpus juris gewöhnlich damit gedruckt wurde (der Kegel derselben hält zehn typographische Punkte; s. Schriftarten). Vgl. Corpus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 511.
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