Kronprinz

[736] Kronprinz, bei kaiserlichen und königlichen Häusern Titel desjenigen Nachkommen des Monarchen in gerader Linie, welcher der Thronerbe ist. Ist der präsumtive Nachfolger ein Seitenverwandter (Bruder, Neffe etc.), so führt er nicht den Titel K. In Preußen ist in solchen Fällen die amtliche Titulatur »Prinz von Preußen«. Seit 18. Jan. 1871 führt der preußische K. zugleich den Titel K. des Deutschen Reiches mit dem Ehrenprädikat »kaiserliche und königliche Hoheit«. In Belgien hat der K. den Titel »Herzog von Brabant«. In Großbritannien führt der K. (Prince royal) den Titel »Prinz von Wales«. Da in England aber auch die weibliche Linie eventuell zur Thronfolge berufen wird, so erhält die älteste Tochter des Throninhabers, wofern sie zugleich das älteste Kind desselben ist, den Titel Princess royal. In Griechenland ist der Titel des Kronprinzen »Herzog von Sparta«, in Italien »Prinz von Neapel«, in den Niederlanden »Prinz von Oranien-Nassau«. In Österreich führt der K. neben dem Titel »Erzherzog« folgenden Titel: »des Kaisertums Österreich K. und Thronfolger, königlicher Prinz von Ungarn und Böhmen etc., kaiserliche königliche Hoheit«. Der Titel des Kronprinzen von Portugal ist »Herzog von Braganza«. In Rußland heißt der K. »Großfürst und Thronfolger«, auch Cäsarewitsch (s. d.). Der spanische K. führt den Titel »Prinz von Asturien«. In Japan heißt der K. Kwō-tai-shi (»Kaiserlicher Kronprinz«). In Frankreich unter den Bourbonen hieß der K. Dauphin (s. d.). Napoleon I. nannte seinen Sohn »König von Rom«. Während der Restauration hieß der K. wieder Dauphin, später wurde der Titel Prince royal gebräuchlich. Der Sohn Napoleons III. hieß Prince impérial. Vgl. Erbprinz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 736.
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