Lehrerinnenheim

[342] Lehrerinnenheim, Anstalt für Erholungsaufenthalt, vorläufige Unterkunft und Zuflucht oder dauernde Altersversorgung von Lehrerinnen. Derartige Anstalten haben sich mit dem steten Anwachsen des Standes der Lehrerinnen in Deutschland immer dringender als Bedürfnis herausgestellt und sind bereits in erfreulicher Zahl durch Selbsthilfe von Lehrerinnenvereinen und Mithilfe andrer Kreise begründet worden: so Feierabendhäuser oder Lehrerinnenstifte in Steglitz (Berlin), Kleinburg (Breslau), Waren (Mecklenburg), Gandersheim, Wolfenbüttel (Braunschweig), Göttingen, Wissen (a. d. Sieg), Straf; burg (im Elsaß), Norderney, Lichtental (Baden), Friedrichshafen (Württemberg) u.a. Mit diesen Anstalten verbunden oder für sich bestehend, gibt es ferner Erholungshäuser für rekonvaleszente und Herbergsheime für reisende Lehrerinnen. Zur Sicherung deutscher Lehrerinnen in der Fremde dienen die Heimstätten in London, Paris u.a. 1894 bildete sich, angeregt durch G. Kreyenberg und Auguste Sprengel (s. d.), ein »Allgemeiner deutscher Verband gemeinnütziger Anstalten für Lehrerinnen und Erzieherinnen« (vgl. die Jahresberichte dieses Verbandes).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 342.
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