Mechanisch

[496] Mechanisch, auf Mechanik bezüglich; maschinenmäßig, ohne geistige Selbsttätigkeit; so heißt m. jedes (subjektive) Verfahren oder (objektive) Geschehen, das nach feststehender Regel (Schablone) oder nach einem allgemeinen Gesetz in immer gleicher, also im voraus zu bestimmender Weise ohne Rücksicht auf die Nebenumstände des einzelnen Falles und die nähern oder fernern Wirkungen (also unter Ausschluß jedes Zweckgedankens) erfolgt. Ein mechanisches Verfahren ist daher soviel wie ein gedanken- und verständnisloses, und das mechanische Geschehen steht im Gegensatz zu der einem Ziele zustrebenden planmäßigen Entwickelung. Über die mechanische (mechanistische) Auffassung der Lebenserscheinungen s. Lebenskraft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 496.
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