Militärgeistliche

[816] Militärgeistliche haben die Seelsorge und alle damit verbundenen Amtshandlungen im Heer und der Marine (Militärseelsorge) auszuüben. Nur in kleinern Garnisonen wird die Militärseelsorge einem Ortsgeistlichen übertragen. Nach den preußischen militärkirchlichen Dienstordnungen vom 17. Okt. 1902 stehen ein evangelischer und ein katholischer Feldpropst an der Spitze. Beim Stabe jedes Armeekorps ist ein evangelischer Militäroberpfarrer, der Amtsbereich der acht katholischen Militäroberpfarrer erstreckt sich über 1–3 Armeekorps. Bei jeder Division befindet sich meist ein evangelischer und ein katholischer Divisionspfarrer, in größern Garnisonen und bei einigen militärischen Instituten besondere M.; in den Marinestationen sowie auf einzelnen Schiffen sind Marinepfarrer angestellt. Den Amtsanzug der evangelischen Militärgeistlichen regelt ein Allerhöchster Erlaß vom 19. Nov. 1887. Der katholische Feldpropst in Berlin hat die Würde eines Titularbischofs, die sechs ältesten katholischen Divisions- und Garnisonpfarrer Rang und Gehalt, nicht aber den Titel eines Militäroberpfarrers. Bayern hat keine eigentlichen Militärgeistlichen, vielmehr sind mit der Zivilgeistlichkeit besondere Vereinbarungen getroffen. Der Erzbischof von München-Freising gilt in Bayern als Armeebischof. Die im Krieg amtierenden evangelischen Militärgeistlichen heißen Feldprediger, die katholischen Feld- oder Militärkapläne. – In den 15 Militärseelsorgebezirken [816] Österreichs versehen Militärpfarrer, Militärkuraten und Militärkapläne (apostolische Feldvikare) die Seelsorge. In ähnlicher Weise ist die Militärseelsorge in andern Armeen organisiert. Über M. in Frankreich s. Almosenier.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 816-817.
Lizenz:
Faksimiles:
816 | 817
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika