Minstrels

[885] Minstrels (v. franz. ménestrel) hießen in mittelenglischer Zeit alle professionellen Musiker, namentlich aber die fahrenden Sänger, weil sie regelmäßig im Dienst eines Adligen standen und seine Sache vertraten. Sie entsprachen daher den französischen Ménétriers oder Jongleuren (s. d.), aber nicht etwa den Trouvères oder Troubadouren, da es einen ritterlichen Sängerstand, wie in Nord- und Südfrankreich, bei den Engländern seit spätangelsächsischer Zeit nicht mehr gab. Auch waren ihre Gesänge in England vorzugsweise epischen, selten lyrischen Charakters. 1381 errichtete Johann von Gaunt zu Tutbury in Staffordshire einen Gerichtshof der M. (Court of M.), der die Vollmacht erhielt, im Gebiete von fünf umliegenden Grafschaften den M. ihre Gesetze zu geben, ihre Streitigkeiten zu schlichten und Widerspenstige zu verhaften. Dieser Gerichtshof tagte jährlich am 16. August. Nach und nach kamen aber diese Sänger herab, und 1597 stellte sie die Königin Elisabeth gleich den Vagabunden unter die Gerichtsbarkeit der Gemeindebehörden. Seitdem wird ihrer in England nicht mehr gedacht. In Schottland hielten sie sich etwas länger in Ehren. Vgl. den Essay über die M. in Percys »Reliques of ancient English poetry« (Lond. 1765; neue Ausg. von A. Schröer, Berl. 1893, 2 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 885.
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