Mutschierung

[331] Mutschierung (v. mittelhochd. muotscharunge, »Teilung«), im Mittelalter die von Mitbesitzern vorgenommene Teilung der Nutzungen ohne Aufhebung der Gemeinschaft hinsichtlich der Verfügung und des gegenseitigen Sukzessionsrechts der Genossen; Gegensatz: Tat- oder Grundteilung (s. d.). Auch auf die Regierungsnachfolge wurde dieses System, solange die Primogeniturordnung nicht eingeführt war, zuweilen angewendet. So war z. B. den Söhnen Johann Friedrichs des Großmütigen von Sachsen die wirkliche Teilung ihrer gemeinschaftlichen Lande in dem väterlichen Testament untersagt, weshalb sie, um nicht gemeinschaftlich regieren zu müssen, 1566 einen Mutschierungsvergleich abschlossen, vermöge dessen sie sich in die Regierung und in die Nutzungen der gemeinschaftlichen Lande teilten.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 331.
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