Personal- und Qualifikationsberichte

[624] Personal- und Qualifikationsberichte, in Preußen durch Kabinettsorder vom 29. Juni 1848 an Stelle der frühern geheimen Konduitenlisten (s. d.) und jetzt im ganzen deutschen Heere für alle Offiziere, Fähnriche, Ärzte, Militärprediger, Auditeure und Zahlmeister des Friedens- und Beurlaubtenstandes eingeführte Berichte über die persönlichen Verhältnisse (Name, Dienstgrad, Alter, Religion, Familienverhältnisse, militärische Laufbahn [Personalbericht]), denen ein Urteil über Fähigkeiten, Kenntnisse, Leistungen, Felddienstfähigkeit und Geeignetheit für die Beförderung (Qualifikationsbericht) angeschlossen wird. Seit 11. Sept. 1873 bestehen neben den Personalberichten und ihnen ähnlich Personalbogen, die, von jedem einzelnen geprüft und unterschrieben, als Urkunden dienen, und deren Abschrift als Überweisungspapier verwendet wird. Im Zivilstaatsdienst werden gleichfalls solche Berichte erstattet, namentlich wenn das Aufrücken in eine höhere Stelle in Frage kommt. In Österreich wird dem Gesuch eines Staatsdieners um eine andre Staatsanstellung eine amtliche Qualifikationstabelle von dem unmittelbaren Vorstande des Bewerbers beigefügt. In Frankreich wird das von den Vorgesetzten eines Offiziers über diesen abzugebende Urteil in Ziffern ausgedrückt, deren Wert für das dem Offizier bekannt zu gebende Gesamturteil nach dem Dienstgrade der Vorgesetzten bemessen wird, so daß die Ziffer des Regimentskommandeurs einfach, die des Brigadekommandeurs doppelt rechnet, etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 624.
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