Schiffsarzt

[777] Schiffsarzt, ein Arzt, der auf Grund eines mit dem Reeder oder Kapitän auf dem deutschen Seemannsamt[777] abgeschlossenen Vertrages, und nach dem er von der Medizinalbehörde des deutschen Ausreisehafens für geeignet erklärt worden ist, auf einem Schiff ärztliche Praxis ausübt. Der S. gehört an Bord zu den Schiffsoffizieren, er rangiert im allgemeinen neben dem ersten Offizier und ersten Maschinisten und steht unter dem Kapitän. Auf be sondere Honorierung seiner Tätigkeit seitens der Passagiere oder Schiffsbesatzung hat der S. keinen Anspruch, er darf aber von Kajütspassagieren angebotenes Honorar annehmen. Die Vermittelung der Anstellung von Schiffsärzten hat eine vom Geschäftsausschuß des deutschen Ärztevereinsbundes ins Leben gerufene »Auskunftsstelle für die Besetzung ärztlicher Stellen im Ausland und auf deutschen Schiffen« in Hamburg übernommen. Über die Ärzte der Marine s. Sanitätskorps.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 777-778.
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